Das Aus für Kuhglocken auf der Alm – Neue EU-Verordnungen treten in Kraft

Dass die EU von Brüssel aus immer öfter mit neuen Regelungen in den Alltag der Bürger eingreift, das ist weithin bekannt. Doch was nun kommt, bringt das Fass zum Überlaufen! In den vergangenen Jahren „durften“ neue Regulierungen zu WC-Anlagen, Duschköpfen, Staubsaugern, Menükarten oder Zigarettenpackungen den Menschen das Leben „erleichtern“ – nun gibt es brisante neue Regelungen, die selbst den hartgesottensten Landwirt das Leben schwermachen wird. Es droht das Aus der großen altbekannten Kuhglocken! Doch das ist nur die Spitze des Eisberges.

kuhglocke
Kleinere Glocken mit maximal 50 Dezibel sollen erlaubt bleiben.

Zu den mittlerweile 85.000 Seiten umfassenden EU-Rechtsbestand wird es mit sofortiger Wirkungen ein paar Erweiterungen geben. Im Europaparlament in Straßburg wurden unter anderem Verordnungen über die maximale Lautstärke der Kuhglocken und die maximale zulässige Luftverschmutzung durch die Wiederkäuer beschlossen.

Im Detail zusammengefasst:

● Kuhglockenverbot ganzjährig auf Freiflächen bis 2.500 m Seehöhe
Ab 1. April 2017 dürfen Kuhglocken nur mehr mit einer maximalen Lautstärke von 50 Dezibel (Anm. d. Red.: Ziegenglockenlautstärke) erklingen. Bisherige häufig verwendete Kuhglocken erreichten ungefähr 100 bis 110 Dezibel. Um die Lärmbelästigung gegenüber dem Wildtier und der erholungssuchenden Menschen so gering wie möglich zu halten, gilt ab sofort diese Regelung. Vorschlag der EU-Kommision: Wer seine Kühe auch mit leisen Glocken finden möchte, der möge einen GPS-Chip implantieren.

lüftungssystem stall
So sollen laut EU-Verordnung in Zukunft Ställe belüftet sein.

● Methanausstoß verringern
Eine wiederkäuende Kuh erzeugt pro Tag rund 500 Liter Methan. Um diese extreme Belastung für Mensch und Umwelt zu verringern, wird es Maßnahmen für luftdichte Ställe geben, die für mindestens 6 Monate im Jahr umgesetzt werden müssen. Das heißt: jeder Betrieb ab 10 Rindern muss über luftdichte Stallfenster und -türen verfügen und es wird ein Lüftungssystem ähnlich eines Schutzbunkers mit Luftfilter vorgeschrieben. Der Eingang des Stalles muss um eine abgeriegelte Schleuse erweitert werden, die keinen Luftaustausch nach außen zulässt. Laut den EU-Kommissaren werden diese Umbaumaßnahmen jedoch kaum spürbar sein, da sie im Zuge der Bauarbeiten von Anbindehaltung auf Laufstall gleich miterfolgen können.

● Bio-Betriebe müssen Streichelnachweis erbringen
Dass Bio-Siegel immer öfter in Verruf geraten, das hat sich auch bis nach Brüssel rumgesprochen. Um dem Geschäft mit Bio-Fleisch und -Erzeugnissen entgegenzuwirken, wird ab heute jeder österreichische Bio-Betrieb einen sogenannten „Streichelnachweis“ erbringen müssen. Jedes Tier muss nachweislich täglich 10 Minuten gestreichelt und mit netten Lobesworten angesprochen werden. Den Beweis kann jeder Landwirt wahlweise per Videobotschaft, per Whats-App-Nachricht oder per Skype-Videochat an die zuständige Landwirtschaftskammer senden. Eine wöchentliche Zusammenfassung reicht. So wird garantiert, dass es dem Tier im Bio-Betrieb auch wirklich gutgeht, und den schwarzen Schafen der Branche soll somit das Handwerk gelegt werden.

Was skurril anmutet, ist den EU-Kommissaren voll ernst. Man braucht nur auf die Regulierung der Gurkenkrümmung zurückzublicken. Was spaßig klingt, wird von Brüssel konsequent umgesetzt. Bei Missachtung drohen Strafen bis zu 20.000 € und der Entzug der landwirtschaftlichen Lizenz!

An dieser Stelle brechen wir, das Team von EnnsPongON, die Berichterstattung ob der Absurdität dieser neuen EU-Verordnungen ab. Es ist Wahnsinn, wie extrem engstirnig und profitgierig teilweise über die Köpfe der brav arbeitenden Landbevölkerung entschieden wird. Wenn es in den nächsten Jahren so weitergeht, braucht man sich nicht zu wundern, wenn es nur noch große Konzerne gibt. Der Bauer von nebenan wird bis dahin aufgegeben haben.

Übrigens: Alle, die von diesen Verordnungen betroffen sind, werden in den nächsten Wochen von der Landwirtschaftskammer Salzburg verständigt werden. Sollte bis 1. April 2018 keine Verständigung eingelangt sein, sind die EU-Regelungen nicht rechtsgültig.

 


Ergänzung: Natürlich wieder ein kleiner April-Scherz 😉